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Die Satzung des TCE
- Die Clubmitglieder
nennen sich die „Erben der Nacht“ (EdeN).
- Jeder
Erbe kann ein Pseudonym als persönlichen Clubnamen
wählen.
- Für die Druckerzeugnisse des TCE ist das
Redaktionsteam „Badgers
of the Night“ zuständig. Clubzine ist das PARADISE,
für das der Chefredakteur verantwortlich zeichnet.
Für außerordentliche Informationsschreiben („T.U.B.“ = „Terranisches
Unionsblatt“) an die EdeN ist der Kontakter verantwortlich.
Nach Absprache mit dem Kontakter können auch andere EdeN
ein T.U.B. verfassen.
- Ziele des TCE sind unter anderem:
- Science Fiction Fans ein Kontakt- und Austauschzentrum
zu bieten,
- Science Fiction bisher Nichtinteressierten
zugänglich
zu machen,
- Terra, soweit es der Club vermag, friedlicher
und sozialer zu gestalten.
- Das „Quartett
der Nacht“ bildet
den Clubvorstand:
Obererbe/in = „Commander der Nacht“
Chefredakteur/in=„Chief-Badger“
Kontakter = „Herold der Nacht“
Kassierer/in = „€uro-Fighter der Nacht“
- Der Clubvorstand wird
für ein
Jahr Amtszeit gewählt.
Die Vorstandswahlen finden im Dezember jeden Jahres statt. In
außergewöhnlichen Fällen kann der Clubvorstand
einen vorgezogen Wahltermin beschließen.
Jeder Erbe kann Wahlkandidaten vorschlagen bzw. selbst kandidieren.
Die Kandidaten stellen sich in der letzten, vor der Wahl erscheinenden
Ausgabe des PARADISE vor. Gibt es keinen Bewerber für einen
Posten, bleibt der bisherige Inhaber für ein weiteres Jahr
im Amt.
Gewählt wird per Wahlformular. Jeder Erbe hat pro zu wählendem
Vorstandsmitglied eine (1) Stimme.
Nicht abgegebene Stimmen werden als ungültig gewertet.
Gewählt ist, wer jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
erhält.
Die Wahl führt der amtierende „Commander der Nacht“ durch.
Auf Antrag von mindestens 6 Erben muß ein Erbe („Elex“),
der nicht im Vorstand ist,mit der Durchführung der Wahl beauftragt
werden.
Das Wahlergebnis wird in der ersten, nach der Wahl erscheinenden
Ausgabe des PARADISE veröffentlicht.
- Die Clubkasse verwaltet der Kassierer
(„€uro-Fighter
der Nacht“).
Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr wird ein eigenes Clubgirokonto
angelegt. Für das Konto sind mindestens zwei Vorstandsmitglieder
zeichnungsbrechtigt.
In der letzten, vor den Vorstandswahlen erscheinenden Ausgabe des
PARADISE legt der Kassiererden jährlichen Kassenbericht vor.
Dieser ist vorher von einem anderen Vorstandsmitglied zu prüfen
und gegenzuzeichnen. Jeder Erbe kann auf Wunsch Einblick in den
Kassenbericht incl. der Ausgabennachweise nehmen.
- Jeder Erbe zahlt halbjährlich beginnend
mit dem 01.01. des Jahres, den zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Beitrag in
die Clubkasse, oder den entsprechend höheren für mehrere
Quartale im voraus.
Die Höhe des Beitrags legt der Vorstand fest; sie errechnet
sich aus den tatsächlichen Ausgaben des Clubs. Willkürliche
und nicht begründbare Beitragserhöhungen sind nicht zulässig.
Spenden sind jederzeit erwünscht.
Wer den zum Ersten des jeweiligen Quartals fälligen Beitrag
nicht bezahlt, wird vom Kassierer nach dem Zwölften des gleichen
Monats angemahnt. Kommt er der Beitragszahlung bis zum Ende dieses
Monats nicht nach, ruht die Clubmitgliedschaft. Der Erbe verliert
bis zur Beitragsnachzahlung das Recht auf die Leistungen des Clubs.
- Neumitglieder müssen dem TCE
für
mindestens 1/2 Jahr beitreten.
- Die Mitgliedschaft im TCE endet durch Tod, durch Austritt
oder durch Ausschluss.
Die Austrittserklärung eines
EdeN erfolgt schriftlich/per email beim Vorstand. Sie kann jederzeit
erfolgen.
Ein Ausschluss aus dem Club erfolgt,
-
wenn ein EdeN mit der Beitragszahlung trotz erfolgter Mahnung
länger als 4 Monate im Verzug ist,
- bei groben oder wiederholten
Verstößen gegen die
Satzung oder die Interessen des Clubs,
- bei clubschädigendem
Verhalten in der Öffentlichkeit.
Über den Ausschluss entscheidet
der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
Vor der Entscheidung ist dem EdeN die Möglichkeit zu geben,
sich in einem - aus eigener Tasche zu finanzierenden - T.U.B. oder
dem nächsten erscheinenden PARADISE zu den erhobenen Vorwürfen
zu äußern.
Der Austrittsbeschluss wird dem EdeN vom Vorstand - begründet
- schriftlich/per email zugestellt.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch
eingelegt werden.
Dem vom Ausschluss betroffenen Erben ist im nächsten erscheinenden
PARADISE Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen.
Alle EdeN werden danach in einem T.U.B. aufgefordert, über
den Ausschluss abzustimmen.
Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet über
den endgültigen Ausschluss des EdeN.
Nach Beendigung der Clubmitgliedschaft hat der EdeN keine Ansprüche
mehr auf das Mitgliedschaftsverhältnis beim TCE. Eine Rückzahlung
von Beiträgen oder getätigten finanziellen wie Sachspenden
ist ausgeschlossen.
- Änderungen der Satzung benötigen
eine 2/3-Mehrheit aller Erben.
Nicht abgegebene Stimmen werden als ungültig gewertet.
- Um den Club aufzulösen oder eine
Union mit einem gleichgesinnten Club einzugehen, bedarf
es einer Mehrheit von 90 Prozent aller Erben. Nicht abgegebene
Stimmen werden als ungültig gewertet. Im Falle der Auflösung
werden noch vorhandene Clubgelder einem, vom Vorstand einstimmig
auszuwählenden wohltätigen Zweck zugeführt.
Diese Satzung ist ab dem 01.01.2007 gültig.
Letztes Update dieser Seite am
30.03.2007
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