Die Satzung des TCE

  1. Die Clubmitglieder nennen sich die „Erben der Nacht“ (EdeN).

  2. Jeder Erbe kann ein Pseudonym als persönlichen Clubnamen wählen.

  3. Für die Druckerzeugnisse des TCE ist das Redaktionsteam „Badgers of the Night“ zuständig. Clubzine ist das PARADISE, für das der Chefredakteur verantwortlich zeichnet.
    Für außerordentliche Informationsschreiben („T.U.B.“ = „Terranisches Unionsblatt“) an die EdeN ist der Kontakter verantwortlich.
    Nach Absprache mit dem Kontakter können auch andere EdeN ein T.U.B. verfassen.

  4. Ziele des TCE sind unter anderem:
    • Science Fiction Fans ein Kontakt- und Austauschzentrum zu bieten,
    • Science Fiction bisher Nichtinteressierten zugänglich zu machen,
    • Terra, soweit es der Club vermag, friedlicher und sozialer zu gestalten.

  5. Das „Quartett der Nacht“ bildet den Clubvorstand:

    Obererbe/in = „Commander der Nacht“
    Chefredakteur/in=„Chief-Badger“
    Kontakter = „Herold der Nacht“
    Kassierer/in = „€uro-Fighter der Nacht“

  6. Der Clubvorstand wird für ein Jahr Amtszeit gewählt.
    Die Vorstandswahlen finden im Dezember jeden Jahres statt. In außergewöhnlichen Fällen kann der Clubvorstand einen vorgezogen Wahltermin beschließen.
    Jeder Erbe kann Wahlkandidaten vorschlagen bzw. selbst kandidieren. Die Kandidaten stellen sich in der letzten, vor der Wahl erscheinenden Ausgabe des PARADISE vor. Gibt es keinen Bewerber für einen Posten, bleibt der bisherige Inhaber für ein weiteres Jahr im Amt.
    Gewählt wird per Wahlformular. Jeder Erbe hat pro zu wählendem Vorstandsmitglied eine (1) Stimme.
    Nicht abgegebene Stimmen werden als ungültig gewertet.
    Gewählt ist, wer jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.
    Die Wahl führt der amtierende „Commander der Nacht“ durch.
    Auf Antrag von mindestens 6 Erben muß ein Erbe („Elex“), der nicht im Vorstand ist,mit der Durchführung der Wahl beauftragt werden.
    Das Wahlergebnis wird in der ersten, nach der Wahl erscheinenden Ausgabe des PARADISE veröffentlicht.

  7. Die Clubkasse verwaltet der Kassierer („€uro-Fighter der Nacht“).
    Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr wird ein eigenes Clubgirokonto angelegt. Für das Konto sind mindestens zwei Vorstandsmitglieder zeichnungsbrechtigt.
    In der letzten, vor den Vorstandswahlen erscheinenden Ausgabe des PARADISE legt der Kassiererden jährlichen Kassenbericht vor. Dieser ist vorher von einem anderen Vorstandsmitglied zu prüfen und gegenzuzeichnen. Jeder Erbe kann auf Wunsch Einblick in den Kassenbericht incl. der Ausgabennachweise nehmen.

  8. Jeder Erbe zahlt halbjährlich beginnend mit dem 01.01. des Jahres, den zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Beitrag in die Clubkasse, oder den entsprechend höheren für mehrere Quartale im voraus.
    Die Höhe des Beitrags legt der Vorstand fest; sie errechnet sich aus den tatsächlichen Ausgaben des Clubs. Willkürliche und nicht begründbare Beitragserhöhungen sind nicht zulässig.
    Spenden sind jederzeit erwünscht.
    Wer den zum Ersten des jeweiligen Quartals fälligen Beitrag nicht bezahlt, wird vom Kassierer nach dem Zwölften des gleichen Monats angemahnt. Kommt er der Beitragszahlung bis zum Ende dieses Monats nicht nach, ruht die Clubmitgliedschaft. Der Erbe verliert bis zur Beitragsnachzahlung das Recht auf die Leistungen des Clubs.

  9. Neumitglieder müssen dem TCE für mindestens 1/2 Jahr beitreten.

  10. Die Mitgliedschaft im TCE endet durch Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss.
    Die Austrittserklärung eines EdeN erfolgt schriftlich/per email beim Vorstand. Sie kann jederzeit erfolgen.
    Ein Ausschluss aus dem Club erfolgt,

    - wenn ein EdeN mit der Beitragszahlung trotz erfolgter Mahnung länger als 4 Monate im Verzug ist,
    - bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Satzung oder die Interessen des Clubs,
    - bei clubschädigendem Verhalten in der Öffentlichkeit.

    Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
    Vor der Entscheidung ist dem EdeN die Möglichkeit zu geben, sich in einem - aus eigener Tasche zu finanzierenden - T.U.B. oder dem nächsten erscheinenden PARADISE zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
    Der Austrittsbeschluss wird dem EdeN vom Vorstand - begründet - schriftlich/per email zugestellt.
    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.
    Dem vom Ausschluss betroffenen Erben ist im nächsten erscheinenden PARADISE Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen.
    Alle EdeN werden danach in einem T.U.B. aufgefordert, über den Ausschluss abzustimmen.
    Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet über den endgültigen Ausschluss des EdeN.
    Nach Beendigung der Clubmitgliedschaft hat der EdeN keine Ansprüche mehr auf das Mitgliedschaftsverhältnis beim TCE. Eine Rückzahlung von Beiträgen oder getätigten finanziellen wie Sachspenden ist ausgeschlossen.

  11. Änderungen der Satzung benötigen eine 2/3-Mehrheit aller Erben.
    Nicht abgegebene Stimmen werden als ungültig gewertet.

  12. Um den Club aufzulösen oder eine Union mit einem gleichgesinnten Club einzugehen, bedarf es einer Mehrheit von 90 Prozent aller Erben. Nicht abgegebene Stimmen werden als ungültig gewertet. Im Falle der Auflösung werden noch vorhandene Clubgelder einem, vom Vorstand einstimmig auszuwählenden wohltätigen Zweck zugeführt.

Diese Satzung ist ab dem 01.01.2007  gültig.


Letztes Update dieser Seite am 30.03.2007